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Katja Radeck
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Wie können die Chancen der „Kleinen Wärmeplanung“ nach § 22a WPG gemeinsam genutzt werden – effizient, datenbasiert und skalierbar?
Mit dem neuen § 22a WPG entsteht ein deutlich vereinfachtes Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner – die „Kleine Wärmeplanung“. Rund 9.750 Kommunen fallen in den Anwendungsbereich, ein großer Teil hat mit der Wärmeplanung noch nicht begonnen.
Für Planungsbüros eröffnen sich damit neue Möglichkeiten:
- Kommunen mit begrenzten Ressourcen praxisnah unterstützen
- standardisierte, wirtschaftliche Angebote entwickeln
- sich frühzeitig für Folgeprojekte rund um Umsetzung und Vertiefung der Wärmeplanung positionieren
Auf Basis unserer Software INFRA stellen wir die verfügbaren Daten vor – Gebäuderegister, Zensus, modellierte Wärmebedarfsdaten, Energieträgerverteilungen und EE-Potenziale. Diese Datengrundlage entspricht genau dem, was § 22a ausdrücklich für die Kleine Wärmeplanung zulässt. Gemeinsam ordnen wir ein, wie daraus skalierbare Angebotsbausteine für Kommunen entstehen können – zu einem Bruchteil der bisherigen Kosten klassischer Wärmeplanungs-Gutachten.
Am 28.05. hat ein Erfahrungsaustausch innerhalb unseres Partnernetzwerks stattgefunden; vielen Dank an alle Teilnehmenden für den wertvollen Austausch – die Folien stehen hier zum Download bereit.